- Entschluss
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Ent|schluss [ɛnt'ʃlʊs], der; -es, Entschlüsse [ɛnt'ʃlʏsə]:durch Überlegung gewonnene Absicht, etwas Bestimmtes zu tun:ein weiser, spontaner, überraschender Entschluss; einen Entschluss fassen, bereuen.• Entschließung/EntschlussDie Entschließung ist ein förmlicher Beschluss zu einem Thema, der von einem politischen Gremium, z. B. von einem Parlament, verabschiedet wird:– Die Außenminister verabschiedeten eine Entschließung, in der sie den Angriff scharf kritisierten.Ein Entschluss ist eine [nach mehr oder weniger langem Überlegen] gewonnene Absicht, etwas zu tun.– Mein Entschluss steht fest: Ich werde diese Frau nicht heiraten.– Sie fasste den Entschluss, morgen abzureisen.* * *
Ent|schlụss 〈m. 1u〉 Entscheidung, Willensakt, Festlegung des Willens ● seinen \Entschluss ändern; einen \Entschluss fassen sich zu etwas entschließen; fester, rascher, schwerer, unabänderlicher \Entschluss; es ist mein fester \Entschluss, das zu tun; er ist schnell, schwer von \Entschluss er entschließt sich schnell, schwer; sich zu einem \Entschluss durchringen; er kann zu keinem endgültigen \Entschluss kommen er kann sich nicht entschließen [→ entschließen]* * *
durch Überlegung gewonnene Absicht, etw. Bestimmtes zu tun:ein plötzlicher, löblicher, weiser E.;es ist mein fester E., daran teilzunehmen;den E. zu einer Teilnahme fassen, bereuen;jmdn. von seinem E. abbringen.* * *
Ent|schlụss, der; -es, Entschlüsse [zu ↑entschließen]: durch Überlegung gewonnene Absicht, etw. Bestimmtes zu tun: ein plötzlicher, löblicher, weiser E.; der E. zur Teilnahme wurde erst spät gefasst; es ist mein fester E., daran teilzunehmen; sein einsamer E. schlägt hohe Protestwellen; einen E. fassen, bereuen; jmdn. von seinem E. abbringen; zu keinem E. kommen; er ist ein Mann von raschem E. (veraltend; ein schnell entschlossener Mann).
Universal-Lexikon. 2012.